Vergleiche

Zypern, Dubai oder El Salvador: was passt zu Ihrer Firma

Alle drei können Ihre Steuerlast legal senken, aber sie lösen verschiedene Fälle. Zypern bietet eine EU-Basis mit 0 % Verteidigungsabgabe auf Dividenden für Non-Doms (nur der Gesundheitsbeitrag von 2,65 %). Dubai kennt keine Einkommensteuer. El Salvador besteuert keine Auslandseinkünfte. Die richtige Wahl hängt davon ab, wo Ihre Kunden sind, wo Sie leben wollen und was Deutschland beim Wegzug verlangt.

Aktualisiert: 4 Min. LesezeitGeprüft vom Team von Erase.tax

Das Wichtigste

Niedrigste Körperschaftsteuer
Dubai: 0 % bis 375.000 AED, 9 % darüber
Keine Einkommensteuer
Dubai
EU-Mitglied
Nur Zypern
Auslandseinkünfte steuerfrei
El Salvador, seit 2024
DBA mit Deutschland
Zypern ja; VAE nicht seit 2022; El Salvador nein

Die drei Länder im direkten Vergleich

Zypern Dubai (VAE) El Salvador
Körperschaftsteuer 15 % 0 % bis 375.000 AED, 9 % darüber; 0 % auf qualifizierte Freezone-Einkünfte 30 % (25 % bis 150.000 USD) auf salvadorianische Einkünfte; Auslandseinkünfte steuerfrei
Steuer auf Ihre Dividenden 0 % Verteidigungsabgabe für Non-Doms für 17 Jahre, verlängerbar, plus 2,65 % GESY; 5 % bei Domizil in Zypern Keine Ausländische Dividenden steuerfrei
Einkommensteuer 0 % bis 22.000 €, dann 20 % bis 35 % Keine Salvadorianische Einkünfte steuerpflichtig, ausländische nicht
Tage für die Ansässigkeit 183, oder 60 unter Bedingungen 183; 90 mit Status und Bindungen; oder Lebensmittelpunkt Mehr als 200 aufeinanderfolgende Tage, oder Haupteinkommensquelle dort
Aufenthalt für Investoren Daueraufenthalt ab 300.000 € plus MwSt. (Nicht-EU) Golden Visa mit Immobilie ab 2 Mio. AED Investoren- und andere Titel; 90 Tage im Jahr bei befristetem Titel
EU-Mitglied Ja Nein Nein
DBA mit Deutschland Ja Derzeit keines Nein
Mehrwertsteuer 19 % 5 % 13 %
Währung Euro Dirham, an den US-Dollar gekoppelt US-Dollar

Wählen Sie Zypern, wenn…

  • Ihre Kunden, Mitarbeiter oder Partner in Europa sind und eine EU-Gesellschaft Türen öffnet.
  • Sie eine Holding wollen, die Dividenden von Töchtern bezieht und Beteiligungen steuergünstig veräußert.
  • Sie in der EU leben und einen Teil des Jahres anderswo verbringen wollen: Die 60-Tage-Regel macht es möglich.
  • Ein DBA mit Deutschland Ihnen wichtig ist, um Konflikte über die Ansässigkeit sauber zu lösen.

Lesen Sie den vollständigen Zypern-Ratgeber.

Wählen Sie Dubai, wenn…

  • Sie überhaupt keine persönliche Steuer zahlen wollen, weder auf Gehalt noch auf Dividenden.
  • Ihre Firma internationale Kunden bedient und als qualifizierte Freezone-Gesellschaft gelten kann, oder ihr Gewinn größtenteils in der 0-%-Stufe bleibt.
  • Sie bereit sind, einen echten Teil des Jahres dort zu leben und Substanz aufzubauen: Büro, Visa, lokales Bankkonto.

Lesen Sie den vollständigen Dubai-Ratgeber.

Wählen Sie El Salvador, wenn…

  • Ihr Geschäft digital oder dienstleistungsbasiert ist und Ihre Kunden im Ausland sitzen.
  • Sie von ausländischen Dividenden, Zinsen oder Kapitalanlagen leben.
  • Ihnen der US-Dollar und ein schneller Weg zum Aufenthalt wichtig sind.

Lesen Sie den vollständigen El-Salvador-Ratgeber.

Was in der Praxis entscheidet

Die Steuersätze sind der einfache Teil. Vier Fragen entscheiden meist:

  1. Wo sind Ihre Kunden? Verkäufe in den VAE brauchen eine Mainland-Gesellschaft; Verkäufe in El Salvador werden dort besteuert; Verkäufe in ganz Europa sind aus Zypern am einfachsten.
  2. Wo leben Sie wirklich? Ohne eigenen Wegzug bleibt die ausländische Firma den deutschen Regeln zur Geschäftsleitung und zur Hinzurechnungsbesteuerung ausgesetzt.
  3. Was kostet Sie der Wegzug? Die Wegzugsteuer auf Ihre Anteile kann Jahre an Ersparnis aufzehren. Lesen Sie unseren Ratgeber zur Wegzugsteuer.
  4. Wie viel Substanz können Sie aufbauen? Büro, Geschäftsführer, Team und echte Entscheidungen vor Ort. Je niedriger die Steuer, desto genauer wird hingesehen.

Genau das analysieren wir in der kostenlosen Einschätzung: Ihre Herkunft, Ihre Struktur und Ihre Pläne, bevor wir ein Land empfehlen.

Häufige Fragen

Ist Zypern oder Dubai besser für eine Firma?

Dubai hat die niedrigere Körperschaftsteuer und keine Einkommensteuer. Zypern hat 15 % Körperschaftsteuer, liegt aber in der EU, hat ein DBA mit Deutschland und erhebt bei Non-Doms keine Verteidigungsabgabe auf Dividenden, nur den Gesundheitsbeitrag von 2,65 %. Für ein Geschäft mit Kunden und Team in Europa ist Zypern oft robuster; für Inhaber, die am Golf leben wollen und international verkaufen, ist Dubai meist günstiger.

Welches Land verlangt die wenigsten Tage vor Ort?

Zypern erlaubt die Ansässigkeit mit 60 Tagen im Jahr, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Die VAE erkennen 90 Tage nur zusammen mit Aufenthaltsstatus und Wohnung, Anstellung oder Geschäft an; für eine Ansässigkeitsbescheinigung zu DBA-Zwecken verlangt die Federal Tax Authority in der Regel 183 Tage. El Salvador verlangt von befristet Aufenthaltsberechtigten 90 Tage im Jahr, die steuerliche Ansässigkeit setzt aber mehr als 200 aufeinanderfolgende Tage voraus.

Kann ich Zypern und Dubai kombinieren?

Ja, das ist üblich: etwa eine operative Gesellschaft in Dubai und eine Holding in Zypern, oder umgekehrt. Entscheidend ist, dass jede Gesellschaft dort, wo sie eingetragen ist, echte Leitung und Tätigkeit hat und die Leistungen untereinander den Verrechnungspreisregeln folgen.

Was ist für Unternehmer aus Deutschland zu beachten?

Die Wegzugsteuer trifft Sie ab 1 % Beteiligung, egal ob Sie in die EU oder in einen Drittstaat ziehen, zahlbar in sieben Jahresraten. Bleiben Sie in Deutschland ansässig, greift bei passiven Einkünften unter 15 % die Hinzurechnungsbesteuerung. Und mit den VAE besteht derzeit kein DBA.

Amtliche Quellen und Referenzen

  1. EY Global Tax News: Cyprus enacts major tax reform legislation (Januar 2026)
  2. Deloitte Middle East: Small Business Relief in den VAE
  3. EY: Leitfaden der VAE zur steuerlichen Ansässigkeit
  4. PwC Worldwide Tax Summaries: El Salvador, Körperschaftsteuer
  5. Steuer-Berater.de: Deutschland und VAE verhandeln ein neues DBA (Oktober 2026)
  6. Grant Thornton: Wegzugsteuer im Überblick

Zahlen geprüft zum oben genannten Datum. Die Regeln ändern sich: Prüfen Sie immer die Quelle.

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Jeder Fall braucht eine individuelle Prüfung.